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Stromanbieter kündigen

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Kündigung Ihres Stromanbieters wissen müssen.

Ihr Stromanbieter erhöht die Preise? Sie ziehen um oder fühlen sich als Kunde einfach nicht mehr gut aufgehoben? Es kann viele Gründe geben, sich von seinem Stromanbieter zu trennen.

Wann muss ich meinem Stromanbieter kündigen?

Wenn der Strom bei Ihrem alten Anbieter einfach zu teuer wird, so müssen Sie Ihren Vertrag nicht selber kündigen. Machen Sie einen Vergleich und suchen sich einen neuen Strom- oder Gasversorger. Der neue übernimmt gerne allen Papierkram. Sie sollten nur dann selber kündigen, wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit haben und die Kündigungsfrist Sie dazu drängt. Eine außerordentliche Kündigung sollten Sie natürlich auch selber vornehmen.

Stromanbieter kündigen, so funktioniert's:

  1. PDF Vorlage ausfüllen und ausdrucken
  2. Unterschreiben
  3. Per Fax oder Post versenden (Eine E-mail reicht nicht!)

PDF Vorlagen

Wir haben Ihnen einige Kündigungsvorlagen für bekannte Stromanbieter vorbereitet:

Wenn wir für Ihren Anbieter kein spezielles Kündigungsschreiben haben, so können Sie unser Blanko-Anschreiben nutzen. Anschrift und Faxnummer Ihres Versorgers finden Sie auf der letzten Rechung oder im Internet. Wenn Sie Ihren Vertrag ordentlich beenden wollen, sollten Sie die Kündigungsfrist beachten.

Stromanbieter-Kündigung_(PDF)
Stromanbieter-Sonderkündigung_(PDF)

Stromanbieter Kündigung oder Sonderkündigung?

Neben der Vertragslaufzeit bestimmt die Kündigungsfrist, wie schnell Sie einen Stromliefervertrag beenden können. Unter bestimmten Umständen können Sie sich jedoch auch früher aus einem Vertrag lösen. Man spricht dann vom Sonderkündigungsrecht. So eine außerordentliche Küdigung ist z.B. in folgenden Fällen möglich:

  • Preiserhöhung
  • Umzug

Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung

Unser Kündigungsmuster (Sonderkündigung) bezieht sich auf die außerordentliche Kündigung wegen einer Strompreiserhöhung. Wenn Sie Ihrem Stromanbieter deswegen kündigen wollen, ist meist Eile geboten. Die Preiserhöhung muss von Ihrem Anbieter sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. Ihre außerordentliche Kündigung sollte bei Ihrem Versorger eingegangen sein, bevor die neuen Strompreise gelten.

Sonderkündigungsrecht aufgrund Ihres Umzugs

In der Regel räumt Ihnen Ihr Stromversorger ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ein. In jedem Fall können Sie außerordentlich kündigen, wenn Ihr Versorger Sie an Ihrer neuen Adresse nicht oder nur zu schlechteren Konditionen beliefern kann.

Im Falle eines Umzugs kann der Anbieterwechsel auch 4 Wochen rückwirkend erfolgen. Wenn Sie zu Ihrem Neueinzug keinen Stromanbieterwechsel durchführen, sind Sie automatisch in der Grundversorgung.