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Grundversorgung

Vergleichen Sie Ihren Grundversorger mit unabhängigen Stromanbietern

Nach § 36 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert, der zuständige Grundversorger für dieses Gebiet - sofern es für dieses Unternehmen wirtschaftlich zumutbar ist. Oft wird die Rolle des Grundversorgers von den lokalen Stadtwerken übernommen.

Grundversorgungspflicht

Der Grundversorger ist verpflichtet einen Tarif anzubieten, zu dem jeder Haushalt seines Versorgungsgebietes mit Energie beliefert werden kann. Diese Grundversorgungstarife und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers müssen öffentlich bekanntgegeben und im Internet veröffentlicht werden.

Wann bin ich in der Grundversorgung?

Ein Liefervertrag zwischen Haushalt und dem Grundversorger kommt automatisch zu Stande, sobald ein Haushalt mit Strom beliefert wird. Haushalte, die noch nie den Anbieter oder den Stromtarif gewechselt haben, werden also vom Grundversorger beliefert.

Was ist die Ersatzversorgung?

Wenn einem Verbraucher kein Stromvertrag zugeordnet werden kann oder dessen Stromanbieter das Recht auf Netznutzung verloren hat so ist der Grundversirger zu dieser Art von Notversorgung verpflichtet. Die Ersatzversorgung ist in weiten Teilen mit der Grundversorgung identisch, ist aber z.B. auf drei Monate beschränkt. Wenn der Kunde bis zum Ende der drei Monate keinen neuen Stromvertrag eingeht, so wird er im Rahmen der Grundversorgung weiter mit Strom beliefert.

Alternativen zur Grundversorgung

Dank der Liberalisierung des Strommarktes ab Mitte / Ende der 90er Jahre konnten sich verschiedene Stromanbieter auf dem deutschen Markt etablieren. Jeder hat das Recht von seinem Grundversorger zu einem alternativen Stromanbieter zu wechseln.

Gründe für den Wechsel

Hohe Kosten

Die Preise der Grundversorgung sind verhältnismäßig hoch. Selbst Ihr Grundversorger bietet meist mindestens einen günstigeren Tarif als den eigenen Grundversorgungstarif an.

Ökologische Aspekte

Der Grundversorger ist zwar verpflichtet einen allgemeinen Tarif anzubieten doch ist er nicht verpflichtet ökologisch nachhaltig produzierten Strom zu liefern. So verkaufen Grundversorger nur zu gerne billigen Braunkohle- oder sogar Atomstrom zu Preisen, für die man auch ökologisch einwandfrei produzierte Energie nutzen könnte.

Die Grundversorgung mit Strom ist gesetzlich geregelt

© Rainer Sturm / pixelio.de

Tarif oder Anbieter wechseln

Sobald Sie die Stromversorgung bei einem anderen Stromanbieter in Auftrag geben, übernimmt dieser alle weiteren Formalitäten. Sie brauchen sich also keine Sorgen machen, dass Sie plötzlich ohne Strom dastehen.

Grundversorger kündigen

In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, wodurch ein schneller Wechsel in eine günstigere Versorgung gewährleistet ist. Sie müssen die Grundversorgung auch nicht selbst kündigen, denn dies wird vom neuen Anbieter übernommen.

Vergleichen lohnt sich

Je nach Haushaltsgröße, ökologischen Ansprüchen und Vertragsbedingungen können Sie im Jahr Hunderte von Euro sparen. Doch Vorsicht! Auch auf dem Strommarkt gibt es Tücken und Fallstricke. Manche günstigen Rabatte und Preisnachlässe bringen abgespeckten Service oder versteckte Kosten mit sich.

Sie finden insbesondere auf unseren Seiten zum Thema Stromanbieter wechseln nützliche Informationen zum Anbieterwechsel.